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   BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78   

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https://dejure.org/1978,8192
BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78 (https://dejure.org/1978,8192)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1978 - 3 StR 281/78 (https://dejure.org/1978,8192)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1978 - 3 StR 281/78 (https://dejure.org/1978,8192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Überschreiten der Versuchsschwelle zum Banküberfall bei Vorfahren bis zum Bankeingang ohne Hervorholen der mitgeführten Waffen und Überstreifen der Masken - Begründung eines minderschweren Falles durch eine erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Begründung eines minder schweren Falles im Sinne des § 250 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 13 Abs. 2 StGB und § 27 Abs. 2 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handlungen im Vorfeld der tatbestandlichen Ausführungshandlung / Banküberfall

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 09.08.1978 - 3 StR 281/78
    Im übrigen weist der Beschwerdeführer mit Recht darauf hin, daß nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542) die hier gegebenen Strafmilderungsmöglichkeiten nach § 13 Abs. 2 StGB und nach § 27 Abs. 2 StGB auch dazu führen können, einen minder schweren Fall im Sinne des § 250 Abs. 2 StGB zu begründen.
  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 342/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs - Versuchter Diebstahl durch

    Nach diesen Grundsätzen begeht der zu einem Einbruch entschlossene Täter nicht schon dadurch einen versuchten Diebstahl, daß er mit dem zum Abtransport des Diebesgutes bestimmten Kraftfahrzeug, in welchem sich auch das Einbruchswerkzeug befindet, zum Tatort fährt und das Fahrzeug in der unmittelbaren Nähe des ausersehenen Objekts abstellt (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1965 - 1 StR 467/65 - sowie Beschlüsse vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 985, und vom 9. Februar 1982 - 5 StR 792/81 - ferner BGH NStZ 1984, 506 Nr. 3 und StV 1987, 528 f).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78).
  • BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81; 26, 201, 202 ff.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; BGH GA 1980, 24/25; Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowie Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78).
  • BGH, 04.12.1979 - 1 StR 703/79

    Beginn des Stadiums des Versuchs - Gedeihen der Tatbestandsverwirklichung bis zu

    Nach dieser Verknüpfung subjektiver und objektiver Abgrenzungskriterien wird das Versuchsstadium erreicht, wenn der Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und Handlungen vornimmt, die im Falle ungestörten Fortgangs ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden (BGHSt 26, 201, 203/204; BGH NJW 1979, 378 = MDR 1979, 152; BGH, Beschl. vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - bei Holtz MDR 1978, 985; Lackner, StGB 12. Aufl. § 22 Anm. 1 b).
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von den Sachverhalten, die den Entscheidungen BGH, Urteil vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78 (insoweit in BGHSt 28, 346 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78] nicht abgedruckt) und BGH, Beschluß vom 9. August 1978 - 3 StR 281/78 - zugrundeliegen.
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